Wahlprogramm der ÖDP Ansbach zur Kommunalwahl am 8. März 2026


Die historische Innenstadt ist das Aushängeschild Ansbachs. Ansbach benötigt ein
langfristiges Citymanagement zu deren Belebung: Gewinnung neuer Mieter für die vielen
Leerstände, neue Bars / Restaurants, attraktiver neuer Wohnraum.
Mehr Grün in der Innenstadt
Mehr Pflanzen machen die Innenstadt als Wohn- und Gewerbestandort attraktiver, sind
gut für die Gesundheit und ein Beitrag, um die Auswirkungen von Starkregen und
Hitzetagen abzumildern. Hausbegrünungen wirken wie eine Dämmschicht, kühlen im
Sommer und sparen Energie im Winter.
Öffentliche Trinkwasserspender
An Hitzetagen ist es in der Innenstadt 5-10 Grad heißer als im Hofgarten. ÖAentliche
Trinkwasserspender machen die Innenstadt auch bei Hitze erträglich und attraktiv.

Bei städtischen Fahrzeug-Neuanschaffungen nur noch solche mit E-
oder Wasserstoff-Antrieb
Jährlich wird viel Ansbacher Steuergeld für den Import von Erdöl ausgegeben,
welches als Benzin / Diesel für die Fahrzeuge der Stadt Ansbach benötigt wird.
Künftig sollen bei allen Neuanschaffungen (inkl. Busse) nur noch Fahrzeuge mit E-
oder Wasserstoff-Antrieb gekauft werden (Made in Germany).
E-Tankstelle durch die Ansbacher Stadtwerke
Die Ansbacher Stadtwerke haben eine eigene E-Tankstelle für E-Fahrzeuge der
Stadt Ansbach einzurichten, in der diese mit regionalem Strom aus erneuerbaren
Energien „betankt“ werden.
Digitale Anzeige von Abfahrtszeiten an allen wichtigen Haltestellen
Digitale Anzeigen an wichtigen Haltestellen – z.B. Bahnhof und Schlossplatz –
erleichtern die Nutzung der Busse erheblich.
Busfahrpläne besser mit Bahnverbindungen und Bedürfnissen der
Nutzer abstimmen
Viel zu oft können die Busse in Ansbach nicht genutzt werden, weil die Fahrzeiten
nicht ausreichend mit denen der Bahn, den Öffnungszeiten von Kitas etc.
übereinstimmen. Bei der Erstellung der Fahrpläne müssen die Nutzer/innen
einbezogen werden.
App-Rufsammeltaxi statt Geisterbuslinien
Leere Busse außerhalb der Schulzeiten sind weder ökologisch noch ökonomisch. Ein
smartes Rufsammeltaxi-System per App bringt alle ans Ziel – flexibel, barrierefrei,
effizient.
Gehwegparken beenden – Parkraum bewirtschaften
Gehwegparken zerstört Infrastruktur auf Kosten der Allgemeinheit und versperrt
Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl den Weg. Wer Privatbesitz im öffentlichen
Raum abstellt, soll dafür zahlen – wie für jede andere Flächennutzung auch. Die
Stadt Ansbach soll eine konsequente Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums
betreiben.
Sichere Radwege statt Alibi-Infrastruktur
Radwege, die niemand benutzen kann, weil sie lebensgefährlich auf Bundesstraßen
geführt werden, sind keine Radwege – sie sind Ausreden (bspw.
B14/Beckenweiherallee). Stattdessen brauchen die Ansbacher Radfahrer/innen

Katzenschutzverordnung erlassen
Die Stadt Ansbach hat eine Katzenschutzverordnung nach § 13b TierSchG zu
erlassen mit dem Ziel einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
für freilaufende Katzen über 5 Monate, um das Leid der streunenden Katzen
Population zu reduzieren.
Regulierung der Stadttauben
Die Stadt Ansbach hat ein tierschutzgerechtes Konzept zur Regulierung der
Stadttauben nach dem Augsburger Modell (Betreuung von und Errichtung von
weiteren Taubenschlägen, Entnahme der Eier) zu erlassen, zum Wohl von Mensch
und Tier.
Mähroboter nur tagsüber
Zum Schutz von nachtaktiven Wildtieren hat die Stadt Ansbach eine Verordnung zu
erlassen, welche den Betrieb von Mährobotern auf die Stunden mit Tageslicht (nicht
Dämmerung oder Nacht) beschränkt.
Privates Feuerwerk so weit wie möglich beschränken
Der Silvesterabend und die Tage davon haben sich zu einer akustischen Hölle
entwickelt. Eine Hölle für Wild- und Haustiere, eine Gefahr für die Menschen durch
unkontrolliert abgebrannte Böller und Raketen. Jedes Jahr gibt es zahlreiche
Schwerverletzte und Tote in Deutschland.
§ 24 Abs. 2 der ersten Sprengstoffverordnung zum Sprengstoffgesetz gibt der Stadt
Ansbach die Möglichkeit, privates Feuerwerk weitgehend einzuschränken. Diese
Möglichkeit ist so weit wie möglich zu nutzen – zum Schutz von Menschen,
Wildtieren, Haustieren und Umwelt in Ansbach.
Böllerverbot konsequent durchsetzen
Der Gebrauch von Böllern und Raketen ist am 31. Dezember gesetzlich erst ab 18
Uhr erlaubt, in der Ansbacher Altstadt ist er komplett verboten. In der Praxis wird
schon Tage vorher und auch in der Altstadt geböllert – ohne dass Stadt oder Polizei
eingreifen würden. Die Stadt Ansbach hat gemeinsam mit der Polizei sicherzustellen,
dass die Verbotszeiten für Böller und Raketen konsequent durchgesetzt werden.

Vorrang für regionale erneuerbare Energien
35 Mio. Euro fließen jedes Jahr aus Ansbach ab für den Import von fossiler Energie
(Gas, Öl). Ersetzen wir Öl und Gas durch erneuerbare Energien aus Ansbach und
der Region, so bleibt dieses Ansbacher Geld künftig in der Region.
Wärmekonzept für ganz Ansbach
Die größte „Baustelle“ dabei ist die Wärmeversorgung der Innenstadt und der
äußeren Ortsteile. Dazu braucht es ein Wärmekonzept für die gesamte Stadt unter
Nutzung aller zur Verfügung stehenden Wärmequellen: Oberflächennahe Erdwärme,
industrielle Abwärme, Abwasser-Abwärme der Kläranlage, Biogas, überschüssiger
PV-/Windstrom aus Stadt und Landkreis.
Energie-Kooperation mit dem Landkreis
Ansbach ist zu klein, um den eigenen Strom- und Wärmebedarf selbst zu decken. Im
Landkreis Ansbach gibt es eine große Menge überschüssiger Energie. Stadt und
Landkreis müssen bei der Energieversorgung zusammenarbeiten, z.B. mit Gründung
eines gemeinsamen „Regionalwerks“. Besser das Ansbacher Geld für Energieeinkauf
fließt in den Landkreis als an den Persischen Golf.
Regionaler Stromtarif
Gemeinsam mit dem Landkreis Ansbach bietet sich die Möglichkeit, einen regionalen
Stromtarif für die regionale Bevölkerung anzubieten, wie es andere bayerische
Landkreise bereits vormachen.
Zukunftskonzept für die Stadtwerke
Die Ansbacher Stadtwerke werden nicht mehr lange vom Verkauf von Gas und Strom
leben können. Sie brauchen ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell auf Basis
regionaler Energien, z.B. Wärmenetze, eigene Stromerzeugungsanlagen, saisonale
Energiespeicherung, Wasserstoff-Produktion.
NEIN zu russischem Gas
Auch wenn der Ukraine-Krieg endet, sollen die Ansbacher Stadtwerke kein Erdgas
aus Russland mehr kaufen dürfen. Damit würden die Ansbacher Haushalte und
Unternehmen wie früher in Abhängigkeit von Russland sein. Und Ansbacher Geld
würde wie früher die russische Armee finanzieren.
NEIN zu smarten Atomreaktoren
Mehrere Parteien in Deutschland fordern den Neubau von SMRs „Smart Modular
Reactor“. Auch „smarte“ Atomreaktoren bleiben Atomreaktoren. Ansbach darf nicht
Standort eines solchen „smarten“ Atomreaktors werden.
