Antrag / Anfrage / Rede
Antrag zu den Eintragungszeiten bei Volksbegehren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Deffner
Die ÖDP-Stadtratsgruppe stellt folgenden Antrag:
Bei landesweiten Volksbegehren werden in der Stadt Ansbach die Eintragungszeiten während der vom Bayerischen Innenministerium festgesetzten 14-tägigen Eintragungsfrist wie folgt erweitert: Im Bürgeramt in der Nürnberger Straße 32: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Im Stadthaus: Montag bis Freitag Samstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Falls der letzte Eintragungstag nicht auf einen Donnerstag fällt, soll dieser ebenfalls bis 20:00 Uhr geöffnet bleiben. Für die Patientinnen und Patienten des Klinikums Ansbach und der dort beschäftigten Personen wird eine mobile Eintragungsstelle nach vorheriger Absprache mit der Klinikverwaltung einmalig für ca. 1 Stunde eingerichtet. Mit den Leitungen der Alten- und Seniorenheimen wird das Interesse der Heimbewohner ermittelt, um je nach Bedarf und kurzfristiger telefonischer Absprache die Eintragung im jeweiligen Altenheim zu ermöglichen. Begründung: Volksbegehren sind eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Die direkte Demokratie wirkt seit Jahrzehnten gegen Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in Kommunen und Bundesländern. Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Wahlen in einzelnen Sachfragen das letzte Wort haben. Das stärkt das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse. So gesehen wirkt direkte Demokratie auch als politischer Stabilisator, in dem sie das Vertrauen in die demokratischen Prozesse stärkt. Deshalb sollten die Instrumente der direkten Demokratie nicht mit zu hohen Hürden belastet werden. Die gesetzlichen Regularien sind zwar vom Bayerischen Landtag vorgegeben. Bei der täglichen Auslegungsdauer während der 14-tägigen Eintragungsfrist hat der Gesetzgeber jedoch eine Mindesteintragungszeit festgelegt und lässt den Kommunen die Entscheidungsfreiheit, diese in den örtlichen Eintragungsräumen zu erweitern. Mit diesem Antrag wird das Ziel verfolgt, die in der Landeswahlordnung festgelegte Mindesteintragungszeit durch eine Verlängerung der täglichen Auslegung um zusätzliche Eintragungsstunden zu erweitern. Auf diese Weise wird es Berufstätigen, insbesondere Pendlern erleichtert, sich außerhalb der Kernöffnungszeiten des Rathauses für ein Volksbegehren auszusprechen. Um beim Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ ihre Stimme abzugeben sind die Menschen vor den Eintragungsstellen Schlange gestanden, stundenlang bei jedem Wetter. Mit der Erweiterung der Eintragungszeiten werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. Die Mindesteintragungszeiten sind in § 79 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – BayLWO) festgelegt:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLWO-79
Freundliche Grüße
Für die Gruppe der ÖDP
Martin Berberich
