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Antrag / Anfrage / Rede

Resolution zum Lieferkettengesetz

Ökologisch-Demokratische Partei, Kreistagsfraktion

Maria Hetzel, Günther Brendle-Behnisch, Jürgen Schilling, Dr. Gerhard Schorndanner

Fasanenweg 12, 91590 Bruckberg

 

                                                                                                           Bruckberg, 07.03.2021

An den Landrat

des Landkreises Ansbach

Herrn Dr. Jürgen Ludwig                                                                                                    

 

Resolution zum Lieferkettengesetz

 

Anlage: Resolutionstext

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die ÖDP-Fraktion beantragt, die Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz zu verabschieden.

 

Begründung:

 

Das Lieferkettengesetz für mehr Fairness in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ist seit Jahren in der Diskussion. Zum 8. Februar unterzeichneten 34 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Am 12. Februar konnte auf Bundesebene ein Durchbruch bei den Verhandlungen zum Lieferkettengesetz erzielt werden. Deutsche Unternehmen werden in Zukunft verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten die Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Eine Bundesbehörde soll die Sorgfaltspflichten der Unternehmen kontrollieren. Allerding wurde der ursprüngliche Entwurf des Lieferkettengesetzes verwässert. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und ein Jahr später für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Kleine Unternehmen bleiben außen vor.

Die Reichweite der Sorgfaltspflichten von Unternehmen wurde so eingeschränkt, dass sie sich in vollem Umfang nur noch auf direkte Vertragspartner beziehen. Für Unternehmen wie Lidl, Aldi und Co. würde das konkret bedeuten: Sie müssten beim Einkauf von Bananen nur eine Handvoll Zulieferer in den Blick nehmen, die alle in Deutschland sitzen – nicht aber die Plantagen, von denen die Bananen stammen.

Zudem verzichtet die Bundesregierung auf eine zivilrechtliche Haftung. Damit fehlt ein essentieller Bestandteil für ein wirksames Lieferkettengesetz, der Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen verbesserten Rechtsschutz vor deutschen Gerichten ermöglicht hätte.

Die Initiative der Kommunen macht sich deshalb weiterhin dafür stark, wichtige Signale für die anstehenden Beratungen im Bundestag zu senden, um für eine Nachschärfung zu sorgen und ein starkes Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen.

Die Sprecher der Fairen Metropolregion Nürnberg haben auf die Initiative aufmerksam gemacht und die Stadt Neumarkt gehört zu den Erstunterzeichnern. Weitere Informationen sind unter fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/ zu finden.

Der Landkreis Ansbach hat sich auf den Weg zum „Fair-Trade-Landkreis“ gemacht. Auch wenn wir noch nicht zertifiziert sind, wäre es ein starkes Signal, wenn wir uns als Landkreis der Resolution anschließen.

Es ist nicht unbedingt notwendig, die Resolution durch einen Beschluss zu verabschieden, sondern die Resolution kann auch direkt durch Sie, Herr Landrat, Dr. Ludwig, unterzeichnet werden.

 

Maria Hetzel

Fraktionsvorsitzende

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