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Pressemitteilung

Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen

Stadt Ansbach
Herrn Thomas Deffner
Oberbürgermeister der
Stadt Ansbach
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

 

Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Deffner,
 

seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie die übervollen Mülleimer in unserer Stadt betrachten wir mit Sorge. Mit dem richtungs- weisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie den Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen- schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis.
 

Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoff - Verbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.

Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen.
Deshalb beantragen wir hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in unserer Stadt.

Hierfür könnte mit Tübingen Kontakt aufgenommen werden, um deren Erfahrungen zu nutzen. Dort überwiegen die Einnahmen, was unserer Stadt auch gut anstünde.
 

Für die ÖDP: Friedmann Seiler, Paul Sichermann, Werner Forstmeier

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