Pressemitteilung
ÖDP will Verpackungssteuer nicht aufgeben
Entscheidung des Innenministeriums widerspricht kommunaler Selbstverwaltung
Das Innenministerium blockiert unter dem Vorwand der Bürokratievermeidung die Einführung einer örtlichen Verpackungssteuer. Damit stellt sich Innenminister Hermann gegen den bayerischen Städtetag und die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.05.2023 und des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 22.01.2025 wurde entschieden: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme kann Mehrweg gezielt gefördert und ein Beitrag zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutz geleistet werden. Genau diese Ziele verfolgt der Antrag der ÖDP vom Juni 2023 auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway Verpackungen. Ansbach könnte die Einnahmen gut gebrauchen, die Müllmengen würden erheblich reduziert – gut für die Ökobilanz – und die Ausgaben für die Stadtreinigung und Müllentsorgung gesenkt. Die Kosten für die Müllentsorgung würden an die Verursacher weitergegeben. Ein Umdenken von der Wegwerfkultur hin zu nachhaltigeren und umweltbewussteren Verhaltensweisen ist längst überfällig. Gerade Fast-Food Verpackungen und Einweggeschirr sind oft mit PFAS behandelt. Diese „Ewigkeits-Chemikalien“ finden aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften breite Verwendung. Diese dürfen nicht länger in unsere Umwelt und schon gar nicht in unser Wasser gelangen. Ein weiterer Schritt wäre, die falsch gesetzten steuerlichen Anreize anzugehen: In der Gastronomie sind neunzehn Prozent Mehrwertsteuer fällig, beim Straßenverkauf nur sieben Prozent.