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Pressemitteilung

Besuch des Dorfladens in Weiltingen

Die ÖDP-Kreistagsfraktion besuchte gemeinsam mit Bürgermeister Christoph Schmidt den Dorfladen in Weiltingen. In den letzten Jahren wurden im Landkreis Ansbach mehrere Dorfläden mit unterschiedlichen Konzepten eröffnet. In Weiltingen war es im Jahr 2023 so weit, und nach einer nur zweieinhalbmonatigen Umbauphase wurde der Dorfladen, ein TanteM-Dorfladen, eröffnet. Christoph Schmidt lobte das Engagement aller Beteiligten und den reibungslosen Ablauf. Die Einrichtung wurde durch das Amt für ländliche Entwicklung im Rahmen einer Dorferneuerung und das ILE-Regionalbudget Bayern mitfinanziert. Der Dorfladen ist mitten im Ort in den Räumen eines ehemaligen Gasthauses entstanden. Direkt neben dem Laden wird die örtliche Metzgerei betrieben, die auch den Laden beliefert. Eine Bäckerei mit dem Hauptsitz in Wilburgstetten verkauft direkt im Laden seine Backwaren und betreibt dort auch ein Café. Eine Apotheke befindet sich in unmittelbarer Nähe und auch die Gasthäuser sind nicht weit entfernt. Die Lage ist somit ideal. Geöffnet ist der Dorfladen von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Im Gegensatz zu manch anderen Dorfläden gibt es -außer in der Bäckerei – keine personalbesetzten Zeiten. Die Einkäufe werden mit der EC-Karte oder mit der TanteM-Karte bezahlt. Wie auch in den anderen Dorfläden sind regionale Produkte im Sortiment enthalten wie z.B. Eier, Nudeln, Honig und Säfte. Wünsche durch die Bevölkerung können geäußert werden. Der Dorfladen wird von den 1.400 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weiltingen sehr gut angenommen. Davon konnte sich die ÖDP-Kreistagsfraktion vor Ort überzeugen. Aber auch aus umliegenden Orten oder auf der Durchreise befindliche Menschen tätigen dort ihre Einkäufe. Die Ladenfläche, ohne das Café, beläuft sich auf 80m². Dadurch hat Weiltingen keine Probleme mit dem Ladenschlussgesetz im Gegensatz zu dem 250 m² großen Dorfladen in Bruckberg, denn nur Läden unter 150 m² dürfen nach 20:00 Uhr noch geöffnet sein. Dorfläden sind überall eine große Bereicherung und sichern die Nahversorgung vor Ort. Die Bayerische Staatsregierung sollte den neuen Konzepten offen gegenüberstehen und Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz ermöglichen, um den Kommunen den Betrieb von Dorfläden zu erleichtern.

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